Vorstand
Der Vorstand, der aus mindestens zwei Personen besteht, leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung. Dabei vertritt er die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder werden direkt von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.