Genossenschaften sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen) berechtigt, für ihre Mitglieder Rechtsberatung durchzuführen. Die PSITA eG bietet ihren Mitgliedern Rechtsberatung in einschlägigen Rechtsgebieten mit Bezug zur IT, insbesondere zum Software-Lizenzrecht, IT-Vergaberecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und zu angrenzenden IT-relevanten Rechtsgebieten. Die Inhalte richten sich nach den Anforderungen und individuellen Bedarfen der Mitglieder. Die Rechtsberatung der PSITA eG wird von einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt („Volljuristen“) erbracht.
Beratung